Zweihundert Unterschriften

Das Formular ist ausgedruckt, die Zeilen darauf schmal, die Felder für Adresse und Meldedatum kleiner als eine Daumenbreite. Draußen ist es noch hell, wenn die Mappen herumgereicht werden, und wer unterschreibt, hält den Stift einen Moment länger, als wäre das Gewicht des Papiers noch nicht ganz klar. Die Unterschriften kommen, mehr als erwartet, aber das Zählen fängt danach erst an.

Zweihundert Unterstützungsunterschriften sind pro Wahlkreis nötig, um zur Wahl zugelassen zu werden. Früher waren es hundert. Die Formulare müssen ausgedruckt sein, handschriftlich ausgefüllt, die Adressen vollständig und mit dem Melderegister übereinstimmen. Kein digitales Verfahren ist vorgesehen, kein Upload, kein Scan. Wer kandidieren will, braucht Zeit, um die Bögen zu drucken, zu verteilen, einzusammeln, zu prüfen und fristgerecht einzureichen. Es geht um Zugang.

Wer zweihundert Unterschriften sammelt, braucht ein Netzwerk, das sich persönlich ansprechen lässt, und Stunden, die dafür frei sind. Das sind Stunden, die nicht bezahlt werden, die nicht auf Kosten des Arbeitgebers gehen und die nicht durch Ehrenamtspauschalen gedeckt sind. Etablierte Organisationen mit hauptamtlichen Strukturen können diese Aufgabe intern verteilen. Wer ohne solche Strukturen antritt, trägt das Gewicht allein oder mit wenigen. Das Formular selbst setzt voraus, dass jemand einen Drucker hat, Zeit am Nachmittag und Bekannte, die gemeldet sind und erreichbar sind. Wer pflegt, wer mit unregelmäßigen Schichten arbeitet, wer ohne feste Adresse lebt oder die Sprache der Formulare nicht vollständig liest, scheidet an dieser Stelle aus, nicht durch Entscheidung, sondern durch Verfahren. Der Aufwand ist die Hürde, nicht die Eignung.

Ich habe das früher auch nicht anders gemacht, habe Verfahren als neutral hingenommen, weil sie mich selbst nicht betrafen. Jetzt halte ich das Formular selbst in der Hand und merke, was es bedeutet, wenn eine Zeile für die Adresse zu schmal ist und der Abgabetermin näher rückt. Ein Feld auf dem Bogen verlangt die Hausnummer getrennt vom Straßennamen, was korrekt ist und trotzdem aufhält, wenn die unterschreibende Person das nicht sofort weiß und nachfragen muss. Zweihundert Mal.

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